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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90   

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BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90 (https://dejure.org/1992,182)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1992 - 4 NB 2.90 (https://dejure.org/1992,182)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1992 - 4 NB 2.90 (https://dejure.org/1992,182)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan Abwägungsgebot - Normenkontrollverfahren - Keine ausreichende Erschließung durch Bebauungsplan - Verwirkung der Antragsbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Bauplanungsrecht: Verstoß gegen Abwägungsgebot bei ausschließlicher Zuwegung über nicht befahrbaren Treppenweg

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wegemäßige Erschließung von Grundstücken (IBR 1992, 243)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 747 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 974
  • BauR 1992, 187
 
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Wird zitiert von ... (115)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Ein die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan begründender Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist gegeben, wenn der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ, d.h. verletzend, in einem Interesse betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplans als privates Interesse des Antragstellers (oder seines Rechtsvorgängers) in der Abwägung berücksichtigt werden mußte, das also zum notwendigen "Abwägungsmaterial" gehörte (ständige Rechtsprechung seit dem grundlegenden Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 4 N 2-4.79 - BVerwGE 59, 87 ).

    Hat es ein Betroffener unterlassen, seine Betroffenheit im Zuge der Bürgerbeteiligung bei der Planaufstellung vorzutragen, so ist sein Interesse abwägungsbeachtlich nur dann, wenn sich der planenden Stelle die Tatsache dieser Betroffenheit aufdrängen mußte (BVerwG, Beschluß vom 9. November 1979, a.a.O., S. 104).

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Bereits geklärt ist, daß auch die Ausübung prozessualer Rechte den Geboten von Treu und Glauben unterliegt und daß deshalb die Befugnis zur Anrufung der Gerichte unter bestimmten Voraussetzungen wegen Verwirkung ausgeschlossen sein kann (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - BVerwGE 44, 294 , mit weiterem Nachweis).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung geklärt, daß zu den Mindestvoraussetzungen der wegemäßigen Erschließung im Regelfall gehört, daß an das Baugrundstück herangefahren werden kann, weil - im Grundsatz - nur so gesichert ist, daß die Grundstücke für Kraftfahrzeuge, besonders auch solche der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungswesens und der Ver- und Entsorgung, erreichbar sind (vgl. z.B. Urteil vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 228; Urteil vom 1. März 1991 - BVerwG 8 C 59.89 - NVwZ 1991, 1090 ).
  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung geklärt, daß zu den Mindestvoraussetzungen der wegemäßigen Erschließung im Regelfall gehört, daß an das Baugrundstück herangefahren werden kann, weil - im Grundsatz - nur so gesichert ist, daß die Grundstücke für Kraftfahrzeuge, besonders auch solche der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungswesens und der Ver- und Entsorgung, erreichbar sind (vgl. z.B. Urteil vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 228; Urteil vom 1. März 1991 - BVerwG 8 C 59.89 - NVwZ 1991, 1090 ).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Das Normenkontrollgericht hätte deshalb gegebenenfalls sogar über den Antrag hinausgehen und auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung den gesamten Bebauungsplan oder zumindest einen abtrennbaren Teil des Planes mit dem Bereich des Treppenweges für nichtig erklären müssen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - DVBl. 1992, 37).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Die Beschwerde rügt zwar zu Recht, daß die vom Normenkontrollgericht angenommene Fehlerhaftigkeit der Festsetzungen für den Weg zur Grundstraße (Flurstück Nr. 3037/5) nicht zur bloßen Teilnichtigkeit des Bebauungsplans hinsichtlich des Weges führen kann, weil so ein Planungstorso entsteht (vgl. zur Möglichkeit der Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans z.B. den Beschluß des Senats vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88

    Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Die als Abwägungsmaterial beachtlichen privaten Interessen beschränken sich jedoch im Bauplanungsrecht nicht auf subjektive öffentliche Rechte oder verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter (vgl. die Beschlüsse vom 15. März 1989 - BVerwG 4 NB 10.88 - BVerwGE 81, 307 und vom 16. August 1989 - BVerwG 4 NB 27.88 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 42).
  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Für einen Normenkontrollantrag fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn der Antragsteller seine Rechtsstellung mit der begehrten gerichtlichen Entscheidung nicht verbessern kann und die Inanspruchnahme des Gerichts deshalb für ihn nutzlos erscheint (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 NB 1.89 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Geklärt ist aber auch, daß ein Bebauungsplan die Anforderungen an die Erschließung eines Baugrundstücks hiervon abweichend festlegen, insbesondere eine im Vergleich zur Zufahrt mindere Erreichbarkeit des Grundstücks - d.h. praktisch: seine unmittelbare Erreichbarkeit nur für Fußgänger (Zugang) - genügen lassen kann (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 51 und 52.85 - BVerwGE 74, 149 ).
  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 NB 14.89

    Verwirkung der Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Der Senat hat auch bebereits ausgesprochen, daß in die Prüfung eines Normenkontrollantrages nicht mehr eingetreten werden kann, wenn der Antragsteller dadurch, daß er zur Durchsetzung eines geltend gemachten Rechts das Gericht anruft, sich zu seinem eigenen früheren Verhalten in einen mit Treu und Glauben unvereinbaren Widerspruch setzt (Beschluß vom 18. Dezember 1989 - BVerwG 4 NB 14.89 - Buchholz 310 § 47 Nr. 44).
  • BVerwG, 16.08.1989 - 4 NB 27.88

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.04.1985 - 6 C 3/84

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren, Verwirkung

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Derartige Erwägungen zielen - ohne daß dies das Berufungsgericht näher ausgeführt hat - auf den hinsichtlich § 47 Abs. 6 Satz 2 VwGOübertragbaren Gedanken des § 183 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Januar 1992 - BVerwG 4 NB 2.90 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 61 = NVwZ 1992, 974).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2017 - 1 S 345/17

    Normenkontrollantrag eines Einzelstadtrates im Gemeinderat gegen das vom

    Am fehlenden Rechtsschutzinteresse scheitert ein Normenkontrollantrag ferner dann, wenn es einen anderen einfacheren Weg zu dem erstrebten Ziel gibt (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 28.08.1987 - 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85; Beschl. v. 23.01.1992 - 4 NB 2.90 - BauR 1992, 187; Beschl. v. 04.06.2008 - 4 BN 13.08 - BauR 2008, 2031).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 KN 67/14

    Verbot der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Biogas in

    Das Rechtsschutzinteresse fehlt ferner dann, wenn es einen anderen, einfacheren Weg zu dem erstrebten Ziel gibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1987 - BVerwG 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85, 91 f., insoweit nur unvollkommen in juris Rn. 19, v. 23.1.1992 - BVerwG 4 NB 2.90 -, juris Rn. 12, und v. 4.6.2008 - BVerwG 4 BN 13.08 -, juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90, 8 C 71.90   

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https://dejure.org/1992,2839
BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90, 8 C 71.90 (https://dejure.org/1992,2839)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.1992 - 8 C 69.90, 8 C 71.90 (https://dejure.org/1992,2839)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 1992 - 8 C 69.90, 8 C 71.90 (https://dejure.org/1992,2839)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 747
  • NVwZ 1993, 372 (Ls.)
  • ZMR 1993, 32
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356 ).
  • BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Ausnahme - Nichteheliche

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90
    Trifft das nämlich zu, bedarf es, wenn in dem durch das Gesetz vorgegebenen Sinne entschieden wird, "keiner Abwägung des 'Für und Wider'...; damit entfällt zugleich auch eine entsprechende Begründungspflicht der Behörde" (Urteil vom 5. Juli 1985 - BVerwG 8 C 22.83 - Buchholz 454.32 § 5 WoBindG 1974 Nr. 1 S. 6).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90
    Zwar steht die Entscheidung über die Rücknahme eines - wie hier - von Anfang an rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts mit Wirkung für die Vergangenheit nach § 45 Abs. 1 SGB X grundsätzlich im Ermessen der Behörde (vgl. u.a. Urteil vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101 ) und setzt deshalb die Rechtmäßigkeit der Rücknahme grundsätzlich eine entsprechende Ermessensausübung voraus.
  • BFH, 13.07.1989 - V R 8/86

    Zur Frage des Gestaltungsmißbrauchs (§ 42 AO) im Hinblick auf § 19 Abs. 3 UStG

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90
    Geschieht dies nicht oder nicht in sachlich überzeugender Weise, gereicht das dem Antragsteller zum Nachteil (vgl. ebenso zu § 42 AO BFH, u.a. Urteil vom 13. Juli 1989 - V R 8/86 - BStBl. II 1990, S. 100 f.).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 16.86

    Rückforderung von Ausbildungsförderung - Teilaufhebung von Bewilligungsbescheiden

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90
    Ein Bescheid, mit dem einem Antragsteller für einen Bewilligungszeitraum (vgl. § 27 Abs. 1 WoGG) Wohngeld in bestimmter Höhe monatlich bewilligt worden ist, ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (ebenso zu Bewilligungsbescheiden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Urteil vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 16.86 - Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 29 S. 24).
  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 104.89

    Wohngeld - BAföG - Ausbildungsförderung - Wohngeldberechtigung

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90
    Bei der Anwendung des § 18 Abs. 3 WoGG ist davon auszugehen, daß - wie nicht zweifelhaft sein kann - nicht jede Handlung oder gewählte rechtliche Gestaltung, die in ihrer Konsequenz zum Entstehen (oder zu einer Erhöhung) eines Wohngeldanspruchs führt, deshalb den Tatbestand des § 18 Abs. 3 WoGG erfüllt (vgl. etwa Urteil vom 29. November 1991 - BVerwG 8 C 104.89 - Urteilsabdruck S. 11 f.).
  • BFH, 13.08.1985 - VII R 172/83

    Kraftfahrzeugsteuer - Befreiung - In Berlin zugelassene Anhänger - Mißbrauch

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90
    Sprechen objektiv, d.h. aus der Sicht - wie es der Bundesfinanzhof zu der im gedanklichen Ansatz vergleichbaren, auf den Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zur Umgehung der Steuergesetze ausgerichteten Vorschrift des § 42 AO formuliert hat - "verständiger Parteien" (BFH, Urteil vom 13. August 1985 - VII R 172/83 - BStBl. II 1985, 636 ), einleuchtende außerwohngeldrechtliche Gründe für die Vornahme einer Handlung oder Wahl einer Gestaltung, kann also das Wohngeld als Zweck für eine Vorgehensweise hinweggedacht werden, ohne daß diese als solche unverständlich wird, scheidet von vornherein die Annahme eines mißbräuchlichen Verhaltens aus.
  • BSG, 27.04.1989 - 9 RV 7/88

    Aufhebung rechtswidriger Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90
    Diese jüngere Fassung des § 45 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 SGB X ist aber hier nicht anwendbar, weil sie keine Verwaltungsakte erfaßt, die - wie die zurückgenommenen Bewilligungsbescheide - im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes am 27. Juli 1988 bereits unanfechtbar geworden waren (vgl. BSG, Urteil vom 27. April 1989 - 9 RV 7/88 - SozR 1300 § 45 SGB X Nr. 42 S. 135 f.).
  • VG Dessau, 27.04.2004 - 4 A 55/04
    Im Rahmen des § 45 Abs. 1 SGB X muss die Behörde grundsätzlich auch bei fehlendem Vertrauensschutz des Betroffenen Ermessens-erwägungen anstellen bzw. zumindest deutlich machen, dass ihr bewusst war, Ermessen auszuüben (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. September 1992 - 8 C 69.90 u. 71.90 -, FEVS 44, 94, 100, 1001; Kasseler Kommentar, aaO., SGB X § 45 Rdnr. 46 ff., 50 ff. m.w.N.).

    Der Beklagte kann sich nicht darauf berufen, die Klägerin habe Wohngeld i.S.d. § 18 Abs. 3 WoGG a.F. bzw. § 18 Nr. 6 WoGG missbräuchlich in Anspruch genommen und die zu treffende Entscheidung sei deshalb i.S.d. Rechtsprechung des BVerwG (vgl. Urt. v. 25. September 1992, aaO. S. 101) durch das Fachrecht in eine bestimmte Richtung, d.h. in Richtung einer Aufhebung, vorgegeben (sog. intendiertes Ermessen).

    Im Gegensatz dazu erfasst § 18 Abs. 3 bzw. § 18 Nr. 6 WoGG die Fälle, in denen - formal - ein Wohngeldanspruch besteht, die Gewährung von Wohngeld aber nach den Gesamtumständen des Einzelfalles der Intention des Gesetzes widerspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. September 1992, aaO. S. 97, 98).

  • VG Berlin, 13.12.2022 - 21 K 126.22

    Bewilligung von Wohngeld: Ausschlussgrund einer missbräuchlichen Inanspruchnahme

    Gelingt der wohngeldberechtigten Person eine Erklärung nicht oder nicht in sachlich überzeugender Weise, gereicht ihr das zum Nachteil (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 25. September 1992 - 8 C 69.90 - juris Rn. 23 zur Vorgängerregelung des § 18 Abs. 3 WoGG a.F.).

    Dabei ist, wenn ein (erwerbsfähiges) Haushaltsmitglied keiner oder nur einer geringen Tätigkeit nachgeht, von dem Einkommen auszugehen, das bei einem zumutbaren Einsatz der Arbeitskraft dieses Haushaltsmitglieds erzielt werden könnte (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, Urteile vom 25. September 1992 - 8 C 69.90 - juris Rn. 20 und vom 16. Januar 1974 - VIII C 62.72 - juris [Leitsatz]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2004 - 3 M 269/03

    Elternbeiträge, Benutzungsgebühren, Rechtsschutz, vorläufiger, Nacherhebung,

    Trifft dies nämlich zu, bedarf es, wenn in dem durch das Gesetz vorgegebenen Sinne entschieden wird, keiner Abwägung des Für und Wider und entfällt damit zugleich auch eine entsprechende Begründungspflicht der Behörde (BVerwG, Urteil vom 05.07.1985 - 8 C 22.83 -, Buchholz 454.32 § 5 WoBindG 1974 Nr. 1 [S. 6] sowie - zu § 45 SGB X - Urteil vom 25.09.1992 - 8 C 71.90 -, NJW 1993, 747; ebenso - zu § 48 VwVfG - BVerwG, Urteil vom 16.06.1997 - 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55 ff.; OVG LSA, Urteil vom 02.12.1999 - A 1 S 89/99 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2008 - L 34 B 1550/08

    Ermessensreduzierung auf Null

    Weitere Anhaltspunkte für eine abweichende Ermessensentscheidung sind nicht ersichtlich, zumal das materielle Fachrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende wegen der besonderen Ausschlussregelung des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II eine andere Entscheidung nicht zulässt (so genanntes intendiertes Ermessen, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. September 1992, 8 C 69/90, 8 C 71/90, abrufbar bei der Datenbank Juris).
  • VG Braunschweig, 18.03.2010 - 2 A 15/09

    Einstufung; Gefahrstoff; Kennzeichnung; Orangenöl; Stoffrichtlinie; Zubereitung;

    Unter Berücksichtigung der in Fällen unzureichender gefahrstoffrechtlicher Kennzeichnungen in Rede stehenden erheblichen Gefahren genügt es in der Regel, wenn die Behörde deutlich macht, dass der beanstandete Zustand wegen seiner Rechtswidrigkeit beseitigt werden muss (vgl. allg.: BVerwG, Urt. v. 16.6.1997 - 3 C 22/96 -, BVerwGE 105, 55 = DÖV 1997, 1006; Urt. v. 25.9.1992 - 8 C 69/90 u.a. -, NJW 1993, 747; Nds. OVG, Beschl. v. 18.2.1994 - 1 M 5097/93 -, NVwZ-RR 1995, 7).
  • VG Aachen, 13.04.2005 - 6 K 2906/00

    Rücknahme ergangener Sozialhilfebescheide und Rückforderung zu Unrecht gezahlter

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. September 1992 -8 C 69.90, 8 C 71.90-, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 747; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Entscheidung vom 11. Juli 2001 -12 A 2727/00-, Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen www.justiz.nrw.de; Beschluss vom 9. August 2002 -12 E 345/00-, juris, sowie Urteile vom 13. Juni 2002 -12 A 693/99-, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungsreport 2003, 803, vom 28. März 2001 -16 A 4212/00-, juris, und vom 20. Februar 1986 -8 A 2001/84-, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 7. Juni 2002 -13 K 6127/99-, Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen www.justiz.nrw.de.
  • VG Münster, 08.04.2008 - 5 K 54/07
    Die Darlegungen der Erwägungen im Bescheid des Beklagten vom 16. August 2006 begegnen zumal unter dem Aspekt des so genannten intendierten Ermessens, vgl. hierzu: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. September 1992 - 8 C 69.90 und 8 C 71.90 -, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1993, 747, keinen Bedenken, Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Ermessensausübung hat die Klägerin nicht vorgetragen, solche sind im Übrigen auch nicht ersichtlich.
  • VG Hannover, 02.12.2008 - 3 A 3810/08

    Missbräuchliche Inanspruchnahme von Wohngeldleistungen; Erhöhung; Missbrauch;

    Die Inanspruchnahme von Wohngeld ist missbräuchlich, wenn sie auf einen Sachverhalt gestützt wird, der in seiner ungewöhnlichen Beschaffenheit nur aus dem Ziel des Wohngeldbezuges zu erklären, das heißt um dieses Zieles willen gleichsam konstruiert ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.1992, Az. 8 C 69/90, 8 C 71/90, FEVS 44, 94 ff.; Urt. v. 04.11.1994, Az. 8 C 28/93, NJW 1995, 1569 ff., sowie zur Konstellation des Verzichts auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente VG Augsburg, Urt. v. 02.03.2004, Az. Au 9 K 03.2204, veröffentlicht in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 8 SO 194/10
    Das Fehlen jeglicher relevanter, einzelfallbezogener Umstände in den inhaltsgleichen Bescheiden gegenüber den Klägern kann nicht durch einen Rückgriff auf ein "intendiertes Ermessen" (wenn der zu treffenden Entscheidung durch das einschlägige Fachrecht eine bestimmte Richtung vorgegeben ist) ersetzt werden, wie es das BVerwG in mehreren Entscheidungen vom 25. September 1992 (vgl nur 8 C 69/90, NJW 1993, 747) für den Bereich des Wohngeldes angenommen hat.
  • VG Oldenburg, 24.06.2005 - 13 A 772/03

    Zu Unrecht erbrachte Leistung zwischen Leistungsträger und Empfänger aufgrund

    Es kann dahinstehen, ob und in welchem Umfang die durch § 45 Abs. 1 SGB X bei der Entscheidung über die Rücknahme vorgesehene Ermessensausübung dahin intendiert ist, dass von der Rücknahme allenfalls ausnahmsweise abgesehen werden kann, wenn sich dies wegen besonders gewichtiger Gründe rechtfertigt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. September 1992 - 8 C 69/90 - NJW 1993, 747).
  • VG Ansbach, 16.04.2008 - AN 14 K 07.01704

    Verschweigen von Einkünften bei der Beantragung von Wohngeld; Mietobergrenze;

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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 21.10.1992 - Bs IV 344/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8286
OVG Hamburg, 21.10.1992 - Bs IV 344/92 (https://dejure.org/1992,8286)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21.10.1992 - Bs IV 344/92 (https://dejure.org/1992,8286)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21. Oktober 1992 - Bs IV 344/92 (https://dejure.org/1992,8286)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Partei; Verschulden; Prozeßbevollmächtigter; Zurechnung; Urlaub

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 747
  • MDR 1993, 688
  • NVwZ 1993, 383 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Jena, 10.01.2014 - 1 UF 247/13

    Kenntniserlangung eines Rechtsanwalts eines Schriftstückes

    Eine Partei muss sich gemäß § 85 Abs. 2 ZPO auch das Verschulden eines von dem Prozessbevollmächtigten für die Dauer seines Urlaubs gem § 53 Abs. 2 S 1 BRAO zu seinem Vertreter bestellten Rechtsanwalts zurechnen lassen (OVG Hamburg, NJW 1993, 747).
  • OLG Stuttgart, 24.08.2000 - 9 U 124/00

    Urlaubsvertreter als Parteivertreter - Überwachungspflicht

    Urlaubsvertreter bzw. Abwesenheitsvertreter nach § 53 BRAO sind aber Vertreter der Partei im Sinne des § 85 Abs. 2 ZPO (BGH VersR 1975, 1150; BVerwG NJW 1995, 1443; OVG Hamburg NJW 1993, 747 f m.w.N.).
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